Befund & Gutachten

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Beim Einsatz von Sachverständigen als Gutachter stellt die Erstellung von Befund und Gutachten die klassischste Tätigkeit dar. Die Auftragserteilung zur Erstellung von Befund und Gutachten kann seitens des Gerichts als auch durch private Auftraggeber erfolgen.

Der Befund stellt dabei die neutrale Erhebung  und Dokumentation der Sachverhaltes durch den Sachverständigen dar. Im Zuge des Gutachtens zieht der Sachverständige auf Basis seiner Erfahrung und den Regeln der Wissenschaft Schlüsse, die der Beantwortung der Fragestellung dienen.

Parallel zum Gutachten existiert auch noch die Stellungnahme durch Sachverständige. Dabei wird aus gründen der Ökonomie der Sachverhalt überblicksmäßig geprüft bzw. vom Auftraggeber bekannt gegeben. Es dient der ersten Indikation zu möglichen Antworten im Bezug auf eine Fragestellung. Mit der Aufwandsreduzierung geht auch eine starke Reduzierung der Haftung einher.