Sachverständiger

Grundsätzlich gibt es verschiedenste Definitionen zum Begriff des Sachverständigen sowie der damit verbundenen Pflichten und des anzuwendenden Sorgfaltsmaßstabes.

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An den Sachverständigen werden die folgenden Anforderungen gestellt:

  • hohe Sachkunde
  • Objektivität, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit
  • faires Verfahren

An dieser Stelle werden exemplarisch ein paar entsprechende Festlegungen und Rechtsquellen  zur Orientierung angeführt:

Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennet; oder wer ohne Noth freywillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert, gibt dadurch zu erkennen, daß er sich den nothwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen Kenntnisse zutraue; er muß daher den Mangel derselben vertreten. Hat aber derjenige, welcher ihm das Geschäft überließ, die Unerfahrenheit desselben gewußt; oder, bey gewöhnlicher Aufmerksamkeit wissen können; so fällt zugleich dem Letzteren ein Versehen zur Last. (§ 1299 ABGB, 1.Juni 1811)

„Sachverständiger” eine Person, die auf Grund besonderen Fachwissens in der Lage ist, beweiserhebliche Tatsachen festzustellen (Befundaufnahme) oder aus diesen rechtsrelevante Schlüsse zu ziehen und sie zu begründen (Gutachtenserstattung), (§ 125 Z.1 StPO 1975)

„Eine integere Person, die auf einem oder mehreren Gebieten über besondere Sachkunde und Erfahrung und die Fähigkeit, die Beurteilung eines Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen, verfügt und aufgrund eines Auftrages über einen ihr vorgelegten oder von ihr festgestellten Sachverhalt objektiv allgemein gültige Aussagen trifft“ (Definition für SV der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS))

„Eine Person, die auf einem oder mehreren Sachgebieten über überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und diese besondere Sachkunde persönlich, unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft zu Verfügung stellt“ (Definition des Instituts für Sachverständigenwesen (IFS), Köln)