Beweissicherung

shutterstock_151451249_BeweissicherungDie Beweissicherung erfolgt um Zustände zu dokumentieren, deren Zustand sich verändert oder verändern könnte: Beispielsweise wenn nach einem Gebrechen der entstandene Schaden zügig behoben werden muss, um den Betrieb der Anlage wieder aufnehmen zu können. Es wird der Sachverhalt bzw. der Zustand einer Sache erhoben und dokumentiert. Es stehen somit solide Daten für eine Einbringung im Zuge einer Auseinandersetzung zur Verfügung.

Eine Erhebung durch einen Sachverständigen kann aufgrund der Beeidigung und Zertifizierung sowie der neutralen Position des Sachverständigen eine erheblich höhere Bedeutung haben.

Im Zuge einer gerichtlich beauftragten Beweissicherung sind die beteiligten Parteien einzubeziehen und das Ergebnis wird als Beweismittel anerkannt. Private Beweissicherungen sind auch möglich und sinnvoll, jedoch wird diesen aufgrund der fehlenden Beteiligung der gegnerischen Partei eine andere Bedeutung beigemessen.