Dienstleistungen

Logo Ingenieurbüros Deutsch

„§ 134 Gewerbeordnung

(1) Der Gewerbeumfang der Ingenieurbüros (§ 94 Z 69) umfasst die Beratung, die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten, die Überwachung der Ausführung von Projekten, die Abnahme von Projekten und die Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen sowie die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten,…“

(Auszug aus der Gewerbeordnung)

Die Umsetzung

Der Gewerbeordnung folgend sieht KON Chemical Solutions seine Aufgabe darin, die für den Kunden besten und ökonomischsten Technologien ausfindig zu machen und damit maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

Die Umsetzung läuft zumeist in den folgenden Schritten ab:

  • Bestandsaufnahme gemeinsam mit dem Kunden
  • Analyse bestehender und möglicher Lösungen
  • Abschätzung der Stärken und Schwächen aller möglichen Lösungen
  • Auswahl des optimalen Ansatzes gemeinsam mit dem Kunden
  • Umsetzten des Projekts